Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Nutzfahrzeugen
Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter von Nutzfahrzeugen. Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Vertragsabschluss
Die Vermietung von Nutzfahrzeugen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage schriftlicher Verträge oder mündlicher Vereinbarungen, die schriftlich bestätigt werden. Durch die Unterzeichnung des Mietvertrags oder die mündliche Bestätigung akzeptiert der Mieter diese AGB.
Mietgegenstand
Der Vermieter vermietet Nutzfahrzeuge gemäß den im Mietvertrag festgehaltenen Konditionen. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu nutzen und zu behandeln.
Mietdauer
Die Mietdauer für Nutzfahrzeuge beträgt mindestens 3, 6 oder 12 Monate, abhängig von den im Mietvertrag festgelegten Optionen. Der Kunde ist verpflichtet, die Mindestlaufzeit zu wählen. Sollte der Vertrag nicht gekündigt werden, so verlängert sich der Auftrag automatisch um weitere 3 Monate. Hierfür ist keine schriftliche Vereinbarung erforderlich.
Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis wird entsprechend der gewählten Laufzeit und der vereinbarten Kilometer pro Monat festgelegt. Dem Kunden steht als Zahlungsart SEPA-Lastschrift zur Verfügung. Die Zahlung erfolgt durch uns per Lastschrifteinzug. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sein Konto ausreichend gedeckt ist, um die Lastschrift durchzuführen. Sollte die Zahlung nicht eingezogen werden können, fällt eine Gebühr von 25€ für die stornierte Zahlung an, und der Kunde hat 3 Tage Zeit, das Geld zu überweisen..
Haftung des Mieters.
Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die während der Mietdauer entstehen, es sei denn, sie resultieren aus normaler Abnutzung oder sind durch Versicherung abgedeckt. Der Mieter ist verpflichtet, innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung eines Schadens oder Reparaturbedarfs den Vermieter zu informieren. Gegebenenfalls können die Kosten für Reparaturen oder Schäden auf den Mieter übertragen werden, wenn die Schadensmeldung nicht rechtzeitig erfolgt. Zusätzlich ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug zu pflegen. Dazu gehört das regelmäßige Nachfüllen von Kühlwasser, Öl und anderen Flüssigkeiten gemäß den Herstellerangaben sowie die Durchführung einer monatlichen Inspektion, um den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen.
Versicherung
Der Vermieter versichert das Fahrzeug gegen Schäden und Diebstahl gemäß den geltenden Versicherungsbedingungen. Der Mieter ist verpflichtet, im Falle eines Schadens oder Diebstahls unverzüglich den Vermieter zu informieren und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.
Selbstbeteiligung im Schadensfall
Im Falle eines Schadens an Nutzfahrzeugen trägt der Mieter die Selbstbeteiligung je Schadensfall wie folgt:
- Vollkasko: € 2.000,-
- Teilkasko: € 1.000,-
- Haftpflicht: € 1.500,-
Rückgabe des Fahrzeugs
Das Fahrzeug ist am Ende der Mietdauer in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, alle Schlüssel, Papiere und Zubehörteile zurückzugeben, die ihm bei der Übernahme des Fahrzeugs übergeben wurden.
Kaution
Je nach Bonität der Firma ist eine Kaution fällig, die in der Regel der Bruttomonatsmiete entspricht. Die Kaution ist innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsabschluss zahlbar. Nach der Rückgabe des Fahrzeugs hat der Vermieter 30 Tage Zeit, um das Fahrzeug auf Schäden zu überprüfen. Wenn keine Schäden vorhanden sind, wird die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach der Rückgabe des Fahrzeugs an den Mieter zurückgezahlt.
Kündigung
Der Mietvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Mietvertrag automatisch um weitere 3 Monate.
Sobald der Mieter mit der in Rechnung gestellten Miete ganz oder teilweise länger als einen Monat im Rückstand ist oder wenn der Mieter seine Zahlungen einstellt, über das Vermögen des Mieters ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt wird, der Mieter bei Gläubigern ein Moratorium oder in sonstiger Weise einen außergerichtlichen Vergleich anstrebt, oder wenn Tatsachen – wie beispielsweise Vollstreckungsmaßnahmen oder Wechselproteste – den Schluss zulassen, dass der Mieter seinen fälligen Verpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn der Mieter seinen Geschäftsbetrieb einstellt und/oder trotz Abmahnungen des Vermieters seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, werden die für die gesamte Mietdauer noch ausstehenden Mieten sofort fällig. Sollte der Mieter auf erstes Anfordern des Vermieters seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht binnen einer Frist von einer Woche nachkommen, ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug sofort zurückzufordern und in Besitz zu nehmen, um seine Forderungen zu sichern. Etwaige Kosten, die im Zusammenhang mit der Sicherstellung anfallen, wie Transport, Lagerung, Versicherung und Instandhaltung des Fahrzeugs, gehen zu Lasten des Mieters. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch des Vermieters bleibt unberührt.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und das Fahrzeug sofort auf Kosten des Mieters in Besitz zu nehmen. In diesem Fall bleibt der Mieter dem Vermieter schadenersatzpflichtig in Höhe des Differenzbetrages zwischen dem für die Gesamte Mietzeit noch ausstehenden Mietzins und dem vom Vermieter etwa anderweitig erzielten Netto Mieteinnahmen, mindestens jedoch in Höhe von 200,00 € zur Teilabgeltung des mit dem Mieterwechsel verbundenen Verwaltungs- und Arbeitaufwand des Vermieters. Alle im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung dem Vermieter entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Das außerordentliche des Mieter gemäß § 542 BGB wird hiermit ausgeschlossen.
Reparaturen & Verschleißteile
In den monatlichen Mietpreisen sind folgende Reparaturen durch den Vermieter inbegriffen:
- Zahnriemen / Steuerkette
- Kupplung / Getriebe / Zündkerzen
- Katalysator / Auspuffanlage
- Wasserpumpe
- Stoßdämpfer
- Batterie
Folgende Verschleißteile und kleinere Reparaturen, die nicht im Mietpreis inbegriffen sind, werden vom Mieter auf eigene Kosten übernommen. Dazu gehören unter anderem:
- Reifen
- Bremsbeläge und Bremsscheiben
- Luftfilter / Klimaanlage
- Ölfilter und andere kleine Reparaturen
- Lampen
- Karosserie
Kontrolle vom Fahrzeug
Jedes gemietete Fahrzeug, welches länger als einen Monat angemietet wird, unterliegt einer Kontrolle durch unsere internen Mechaniker. Diese Kontrolle muss mindestens einmal alle zwei Monate, jedoch maximal alle drei Monate durchgeführt werden. Die Kontrolle erfolgt in einer unserer Werkstätten an unseren Niederlassungen. Eine vorherige Terminabsprache ist notwendig.
Im Falle der Nichtbeachtung bzw. Missachtung dieser Regelung wird der Vermieter von all seinen Pflichten befreit und die Folgeschäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Diese Missachtung kann zudem zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags führen.
Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht des Staates, in dem der Vermieter seinen Sitz hat. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige Gericht am Sitz des Vermieters.